
By Bernd Dollinger
Das 'Lehrbuch Jugendkriminalität' vermittelt einen Überblick zentraler Aspekte des aktuellen theoretischen und empirischen Wissens zu Jugendkriminalität. Den Ausgangspunkt bildet eine sozialwissenschaftliche Perspektive, indem Jugendkriminalität als diskursive Konstruktion in den Blick genommen wird. An ihr sind verschiedenste Akteure beteiligt (Öffentlichkeit, Polizei, Sozialpädagogen, Politik usw.). Sie folgen oftmals eigenen Einstellungen und Haltungen, die es umso drängender erscheinen lassen, auf vorliegende empirische Befunde zu achten und strittige Punkte zu markieren. Dies erfolgt in dem Lehrbuch, indem besonderes Augenmerk auf den Grundgedanken der „Erziehung“ im Kontext des Jugendstrafrechts gelegt wird. Ferner werden Theorien, Verlaufsformen und die institutionelle bzw. professionelle Bearbeitung von Jugendkriminalität rekonstruiert.
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Die Positionierung eines Objektes am Markt ist eine entscheidende Steuerungsgröße für dessen Erfolg. In den vorhandenen Positionierungsmodellen werden zur Ermittlung von optimalen Positionen entscheidungs- oder spieltheoretische Konzepte eingesetzt, die die Entwicklung der Positionen im Zeitablauf und somit die eigentlichen Positionierungsprozesse nicht berücksichtigen.
Vertrauen im interkulturellen Kontext
Die Interkulturalität des Phänomens Vertrauen fand bislang in den Kulturwissenschaften relativ wenig Beachtung. Eine Tagung des Orient Instituts für Interkulturelle Studien (OIS) / Hochschule Heilbronn im Jahre 2006 diente als „Kick-off“ zu dem von der Landesstiftung Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojekt „Determinanten deutsch-arabischer Vertrauensbildung“.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer e-book documents mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen.
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J. Albrecht 2002; Cornel 2010; Müller 2001; 2berwittler 2000; 2stendorf 2009a, 21ff; Weyel 2008). Zwei Punkte seien aus dieser Debatte herausgegriffen, um zentrale Problematiken zu verdeutlichen. 1. Aus der Ubiquität von Delinquenz resultiert, dass besondere Erziehungsmaßnahmen nicht per se als notwendige Antwort auf Jugendkriminalität 37 2. Erziehung im Jugendstrafrecht betrachtet werden können. Da die mindestens einmalige Übertretung strafrechtlicher Regelungen nicht die Ausnahme, sondern die Regel jugendlicher Entwicklung darstellt, würden andernfalls der Mehrheit junger Menschen Erziehungsprobleme unterstellt.
Kontextunabhängige Erziehungsprozesse kann es diesem Verständnis zufolge nicht geben. Subjekte entwickeln sich in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und sie nehmen hierbei (personale, soziale, materielle, kulturelle) Ressourcen in Anspruch, die wesentlich zu ihrer Entwicklung beitragen. Der sozialpädagogische Fokus auf Erziehung richtet sich deshalb auf eine „Kultur des Aufwachsens“ (Winkler 2006, 193), in der erziehungsförderliche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, innerhalb derer sich Subjekte entwickeln.
Mit der Einführung des neuen Jugendhilferechts 1990/91 sollte der Angebotscharakter der Jugendhilfe bestärkt und zugleich dessen ± gleichwohl niemals gänzlich aufzuhebende ± ordnungsstaatliche Dimension relativiert werden. Nach längeren Reformdiskussionen sollte mit ihm das Interesse realisiert werden, „ein neues Jugendhilferecht als ein Leistungsrecht auszugestalten, das von Rechtsansprüchen Betroffener ausgeht, repressive Momente zurückdrängt und Jugendhilfe nach den Grundsätzen moderner Leistungsverwaltung mit stark präventiven Ansprüchen und Möglichkeiten aufbaut“ (Jordan 2005, 64).