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By Dr. iur. Peter Höflich, Wolfgang Schriever (auth.)

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Positionierung und Interaktion: Simulation wettbewerblicher Positionierungsprozesse

Die Positionierung eines Objektes am Markt ist eine entscheidende Steuerungsgröße für dessen Erfolg. In den vorhandenen Positionierungsmodellen werden zur Ermittlung von optimalen Positionen entscheidungs- oder spieltheoretische Konzepte eingesetzt, die die Entwicklung der Positionen im Zeitablauf und somit die eigentlichen Positionierungsprozesse nicht berücksichtigen.

Vertrauen im interkulturellen Kontext

Die Interkulturalität des Phänomens Vertrauen fand bislang in den Kulturwissenschaften relativ wenig Beachtung. Eine Tagung des Orient Instituts für Interkulturelle Studien (OIS) / Hochschule Heilbronn im Jahre 2006 diente als „Kick-off“ zu dem von der Landesstiftung Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojekt „Determinanten deutsch-arabischer Vertrauensbildung“.

Vorsatz Wille und Bedürfnis: Mit Vorbemerkungen über die psychischen Kräfte und Energien und die Struktur der Seele

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer booklet data mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen.

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StVollzVergVO zu § 48; § 144 II) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Art. 31 GG LANDES VERFASSUNG Förmliches Landesgesetz } Londe'Cecht (z. B. Vorschaltverfahrensgesetz NRW zu § 109 III) Landesrechtsverordnung Unterhalb dieser Ebene kommen erst die VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN: Die Ermächtigungsgrundlage dafür stellt die Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt dar. Ziel ist Zuständigkeits- und Verfahrensregeln aufzustellen, soweit im Gesetz keine Regelung enthalten ist, und der unteren Verwaltungsbehörde Entscheidungshilfen zu geben: AUSLEGUNGSRICHTLINIEN: betreffen unbestimmte Rechtsbegriffe, z.

34 Teil 11. Das Recht des Strafvollzugs Lösungsskizze Vermerk Veranlassung gibt die Anregung des Leiters der Außenstelle M, den Gefangenen Ernst Eich in den geschlossenen Vollzug zurückzuverlegen. Grundsätzlich hat auch der Gefangene - wie der freie Bürger - einen Anspruch auf den Bestand von ihn begünstigenden Verwaltungsakten. Soll ein begünstigender Verwaltungsakt aufgehoben werden, bedarf es hierzu einer gesetzlichen Grundlage. m. Nr. 3 I Buchst. b) und c) VV zu § 10 sein (in der Regel bedarf es einer ergänzenden, analogen Heranziehung des § 14 II nicht: vgl.

Aufgabe Zunächst ist festzustellen, in welcher Anstalt sich Cäsar befindet; anschließend ist gutachtlich zu prüfen, ob und ggf. in welche JVA Cäsar zu verlegen ist; weiter ist der dem Gefangenen zu erteilende Bescheid zu entwerfen. Das Ganze ist als eine Verfügung zu formulieren. Vorbemerkung Die nachfolgende Lösung basiert auf dem Vollstreckungsplan NRW, Stand September 2001. Es ist denkbar, dass der Vollstreckungsplan zwischenzeitlich geändert wurde. Üben Sie dasselbe mit anderen Orten! Lösungshinweise Cäsar befindet sich auf freiem Fuß und ist in eine Anstalt des Erstvollzugs einzuweisen, weil er bisher noch nicht inhaftiert war bzw.

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